Beitragsordnung des Cannabis-Anbauvereins GreenHouse e.V.

Präambel

Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge des Cannabis-Anbauvereins GreenHouse e.V.. Sie findet Ihre Ermächtigungsgrundlage in der Vereinssatzung und ergänzt diese. Ziel ist eine transparente und gerechte Gestaltung der Mitgliedsbeiträge, die den satzungsgemäßen Zweck des Vereins unterstützt. Dabei wird ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis gefördert, Anreize für übermäßigen Konsum vermieden und eine wirtschaftliche Produktion für die Mitglieder sichergestellt.

1. Mitgliedsbeitrag und Beitragsmodelle

Der monatliche Grundbeitrag beträgt 19,00 € und deckt die Verwaltungskosten; er beinhaltet keine weiteren Leistungen außer der Vereinsmitgliedschaft. Zusätzlich wird ein Beitrag von 6,40 € pro Gramm Cannabis erhoben, unabhängig von Sorte und Menge. Daraus ergeben sich folgende Mitgliedschaftsmodelle:

1.1 🌱 Basismitgliedschaft

 - monatlichen Bezug von 10 g Cannabis

 - monatlicher Beitrag insgesamt 83,00 €

1.2 🪴 Medium

 - monatlichen Bezug von 25 g Cannabis

 - monatlicher Beitrag insgesamt 179,00 €

1.3 🌿 Large (ab 21 Jahren)

 - monatlichen Bezug von 50 g Cannabis

 - monatlicher Beitrag insgesamt 339,00 €

1.4 🍀 Flex S

 - jährlicher Bezug von 25 g Cannabis

 - jährlicher Beitrag insgesamt 274,00 €

1.5 🍀 Flex M

 - jährlicher Bezug von 50 g Cannabis

 - jährlicher Beitrag insgesamt 434,00 €

1.6 Anpassung der Mitgliedschaft

Downgrades (Reduzierung der Bezugsmenge) sind monatlich möglich, Upgrades (Erhöhung der Bezugsmenge) sind nur möglich, wenn ausreichend Cannabis verfügbar ist.

Die Basismitgliedschaft und nachrangig Mitgliedschaften, die bereits längere Zeit bestehen, werden bei der Versorgung grundsätzlich vorrangig beliefert.

1.7 Aussetzung des Bezugs

Mitglieder können einmal pro Kalenderjahr den Cannabisbezug sowie die damit verbundene Zahlung für einen Monat aussetzen. Der Antrag hierfür muss schriftlich vor Beginn desbetreffenden Monats gestellt werden. Der Grundbeitrag von 19,00 € ist während dieses Zeitraums weiterhin zu entrichten.

2. Aufnahmegebühr

Bei Eintritt in den Verein kann eine Aufnahmegebühr von bis zu 99,00 € erhoben werden. Diese ist spätestens mit der ersten Beitragszahlung fällig. Eine Rückerstattung der Aufnahmegebühr ist ausgeschlossen.

3. Abgabe

3.1 Bestellung

Die Bestellung des Cannabiserfolgt über die Cannanas-Software. Bestellungen müssen bis spätestens 24 h vordem Abgabetermin aufgegeben werden Die Abgabe erfolgt in 5-g-Gebinden; Mitglieder können innerhalb ihrer Bezugsmenge aus den verfügbaren Sorten wählen.

3.2 Mengenbegrenzung

Pro Tag dürfen maximal 25 g und pro Monat maximal 50 g Cannabis abgeholt werden.

Für Heranwachsende (18–21 Jahre) gilt:  

 - Nur Sorten mit einem THC-Gehalt von unter 10 % dürfen bezogen werden.  

 - Die monatliche Bezugsmenge beträgt maximal 25 g.  

- Die “ 🪴 Large“ Mitgliedschaft (50 g pro Monat) ist für diese Altersgruppe gesperrt.

3.3 Persönliche Abholung

Das bestellte Cannabis muss vom Mitglied persönlich in der Abgabestelle abgeholt werden. Der Zutritt zum Vereinsgelände ist nur dem Mitglied allein gestattet und erfolgt nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises sowie eines amtlichen Ausweisdokumentes.

4 Zahlungsmodalitäten

Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich bis zum dritten Werktag eines Monats zu entrichten, vorzugsweise im SEPA-Lastschriftverfahren.

5 Schlussbestimmungen

Diese Beitragsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

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